NEWS vom 30. Januar 2012
Aktueller Stand tatsächliche Verständigungen mit den Finanzbehörden
 

Bisher wurden die tatsächlichen Verständigungen für die VICTORY MultiMediaFonds 2 – 10 und den VICTORY Sonderfonds Shaka Zulu von den Teilhabern positiv abgestimmt. Diese wurden von der Geschäftsleitung und der Finanzverwaltung bereits unterschrieben. Die Teilhaber des VICTORY Jubiläumsfonds stimmten ebenfalls positiv ab, sodass auch diese tatsächliche Verständigung in Kürze abgeschlossen wird. Die tatsächlichen Verständigungen der Folgefonds werden ab der Kalenderwoche 5 mit der Finanzverwaltung abgestimmt und sukzessive bis Ende April 2012 zur Abstimmung gegeben.

   
  Wir wünschen allen unseren Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr beste Gesundheit und viel Glück und Erfolg.
  NEWS vom 07. September 2011
Möglichkeit der Erledigung der Steuerstreitigkeiten
 

In den Teilhaberanschreiben der Jahre 2009 und 2010 haben wir detailliert berichtet, dass in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung bislang wesentliche Erfolge erzielt werden konnten. So konnte durch mehrere Finanzgerichtsverfahren sowie durch unsere Verhandlungsführung zusammen mit der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft die ersatzlose Aberkennung der Verlustzuweisungen verhindert und deren vollständige bzw. überwiegende Anerkennung erreicht werden. Trotz dieses Erfolgs besteht allerdings weiterhin das Problem, dass die Verluste nur verteilt über einen Zeitraum von mehreren Jahren – teilweise bis zu 16 Jahre – anerkannt werden.

Gegenstand der mit den beteiligten Finanzämtern Kaufbeuren und Kempten in den Jahren 2008 und 2009 geführten Gespräche war neben der Möglichkeit eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens auch die Erledigung der Steuerstreitigkeiten durch Vergleichsschluss, d.h. Abschluss einer sogenannten „tatsächlichen Verständigung“. Letztlich haben sich die Finanzämter Anfang 2009 gegen eine Erledigung durch Vergleichsschluss entschieden. In der Folge einigten wir uns mit der Finanzverwaltung auf die Durchführung eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens. Gegenstand des Musterverfahrens sollte die Klärung der Frage sein, ob die von der VICTORY-Media-Gruppe praktizierte Art und Weise der Filmproduktion steuerlich als Herstellung zu qualifizieren ist. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die Anerkennung der Verlustzuweisungen im Zeichnungsjahr. Zwar hätte ein solches Musterverfahren keine rechtlich verbindliche Wirkung für die nicht am Verfahren beteiligten Fondsgesellschaften, allerdings würde ein erfolgreich durchgeführtes Musterverfahren eine erhebliche faktische Indizwirkung für alle VICTORY-Medienfonds entfalten, da die Filmproduktionen in der VICTORY-Media-Gruppe stets zumindest in ähnlicher Weise erfolgt sind.

Im Jahr 2010 wurde unabhängig von den Gesprächen mit den beteiligten Finanzämtern die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen die ehemaligen Verantwortlichen der VICTORY-Media-Gruppe eröffnet. Das Verfahren endete Mitte 2010 in erster Instanz mit einer Verurteilung des ehemaligen Vorstands der VICTORY-Media-Gruppe ausschließlich wegen Steuerhinterziehung zu Gunsten der Teilhaber der VICTORY-Media-Gruppe. Das erstinstanzliche Gericht hat Unterlagen von zentraler Bedeutung bei seiner Urteilsfindung unberücksichtigt gelassen. Das unmittelbar im Anschluss eingelegte Rechtsmittel hätte nach Ansicht der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft den Verfolgungsdruck auf die ehemaligen Verantwortlichen der VICTORY-Media-Gruppe erheblich erhöht. In der Folge kam es zum Abschluss eines Vergleichs, d.h. eines sogenannten „Deals“. Zu dessen Eingehung haben sich die ehemaligen Verantwortlichen der VICTORY-Media-Gruppe aus persönlichen und finanziellen Gründen entschieden. Teil der Vereinbarung war die Rücknahme des bereits eingelegten Rechtsmittels, sodass auch das oben genannte erstinstanzliche Strafurteil rechtskräftig wurde.

Parallel zu den Gesprächen mit den Finanzämtern Kaufbeuren und Kempten wurde im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit dem Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. eine Eingabe an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gerichtet, um auf die aus deren und unserer Sicht ungerechte und rechtswidrige steuerliche Behandlung der VICTORY-Teilhaber hinzuweisen. Diese Eingabe führte dazu, dass die Angelegenheit dem Landesamt für Steuern zur Überprüfung übertragen wurde. Ergebnis dieser Überprüfung war eine gemeinsame Besprechung Anfang Juni 2011 unter Beteiligung des Landesamts für Steuern, der Finanzämter Kaufbeuren und Kempten sowie der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft, in der die Finanzverwaltung der VICTORY-Media-Gruppe ein Angebot auf vergleichsweise Erledigung des Steuerstreits durch Abschluss einer tatsächlichen Verständigung zu folgenden Konditionen angeboten hat:

1) Anerkennung der Weichkosten im Zeichnungsjahr (ca. 15% des Fondsvolumens);

2) die VICTORY-Medienfonds sind nicht Hersteller sondern Anschaffer und schreiben die produzierten Filme innerhalb von längstens 6 Jahren ab Fertigstellung ab;

3) die bereits bei zahlreichen Fonds veranlagten kürzeren Abschreibungsdauern hinsichtlich einzelner Filmprojekte bleiben unberührt;

4) die Lizenzeinnahmen werden ebenfalls auf maximal 6 Jahre ab Fertigstellung verteilt;

5) alle VICTORY-Medienfonds müssen der tatsächlichen Verständigung zustimmen.

Gegen die vergleichsweise Beendigung des Steuerstreits spricht, dass die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft nach wie vor gute Erfolgschancen sieht, in dem beabsichtigten Musterverfahren die Herstellereigenschaft des VICTORY MultiMediaFonds 22 nachzuweisen.

Allerdings sprechen mehrere gewichtige Gesichtspunkte für die vergleichsweise Beendigung des Steuerstreits:

-> An erster Stelle steht die Erwägung, dass der Steuerstreit damit kurzfristig und vollumfänglich erledigt wäre. Da sich der Beginn des finanzgerichtlichen Musterverfahrens aufgrund der Befassung des Bayerischen Finanzministeriums mit der Angelegenheit bis heute verzögert hat, wäre mit dessen rechtskräftigem Abschluss voraussichtlich nicht vor den Jahren 2013 oder sogar 2014 zu rechnen. Da das Musterverfahren keine formelle sondern lediglich eine faktische Wirkung für die anderen VICTORY-Medienfonds entfaltet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die steuerrechtliche Auseinandersetzung betreffend diese Fonds auch nach Abschluss des Musterverfahrens andauern würde, im schlimmsten Fall sogar noch weitere Finanzgerichtsverfahren geführt werden müssten.

-> Durch die mittlerweile rechtskräftig gewordenen Strafurteile gegen die ehemaligen Verantwortlichen der VICTORY-Media-Gruppe wegen Steuerhinterziehung zu Gunsten der Anleger der VICTORY-Media-Gruppe haben sich die Prozessaussichten im Musterverfahren verschlechtert. Zwar entfaltet ein Strafurteil keine rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Finanzgerichten, eine faktische Indizwirkung kann jedoch nicht vermieden werden. Jedenfalls stellt es sich als zusätzliche Schwierigkeit im Finanzgerichtsprozess dar, das Finanzgericht von der Fehlerhaftigkeit des Strafurteils zu überzeugen.

-> Selbst wenn die Herstellereigenschaft der VICTORY-Medienfonds letztlich mit Erfolg erstritten würde, ist nicht auszuschließen, dass es wegen Verzögerungen bei der Filmproduktion bei einzelnen Fonds zu einer Verschiebung der Verlustzuweisungen um ein bis zwei Jahre kommen könnte.

-> Je nach Umfang etwaiger sich an das Musterverfahren anschließender weiterer, gegebenenfalls auch gerichtlicher Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden könnte es erforderlich sein, dass von den Teilhabern der im Einzelfall betroffenen Fonds Nachschüsse geleistet werden müssen, um die steuerliche Verteidigung aufrecht zu erhalten.

-> In Zusammenhang mit der Erzielung dieses Verhandlungserfolgs hat der Bund der Steuerzahler in Bayern Folgendes mitgeteilt: „Auch der Bund der Steuerzahler in Bayern, der sich seit zwei Jahren, in enger Kooperation mit der Anwaltsgesellschaft Heussen (Dr. Christof Schmidt) mit seinen Steuerexperten und Juristen maßgeblich, sowohl bei der Spitze des Ministeriums bei Herrn Staatsminister Fahrenschon und Herrn Staatssekretär Pschierer, als auch beim Landesamt für Steuern in persönlichen Gesprächen und gutachterlichen Schriftsätzen für einen Kompromiss – Aufteilung der Verluste auf zwei bis fünf Jahre – eingesetzt hat, sieht unter Einbeziehung der sich deutlich gegen die Interessen der Anleger entwickelnden Situation, im erreichten Kompromiss einen beachtlichen Verbandserfolg. Die Steuerexperten und Juristen des Verbandes äußerten die Meinung, dass nach aktuellen Erkenntnissen und der bisher kompromisslosen Haltung der entscheidenden Ebenen der Finanzverwaltung, vor allem jedoch der Steuerfahndung, für die überwiegende Mehrheit der Anleger ein akzeptabler Kompromiss erreicht wurde, der als äußerstes Zugeständnis des Ministeriums und des Landesamtes für Steuern zu bewerten ist. Es gibt deshalb keine sinnvolle, erfolgversprechende Alternative, als diesen Kompromiss zu akzeptieren.“

-> Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss der tatsächlichen Verständigung bei allen Anlegern, die in den letzten beiden Jahren bereits geänderte Steuerbescheide erhalten haben und mit Steuernachforderungen konfrontiert wurden, eine Reduzierung dieser Steuernachforderungen bewirken wird. Soweit Steuernachzahlungen zur Unterbrechung des Zinslaufes tatsächlich geleistet wurden, werden diese Anleger also eine Steuerrückerstattung erhalten.

Im Ergebnis könnte durch den Abschluss der tatsächlichen Verständigung die bereits seit vielen Jahren andauernde Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung kurzfristig und endgültig erledigt werden.

   
  News vom 07. März 2011
ELISA im deutschen Fernsehen
 

Die Koproduktion ELISA des Millennium Fonds I, des Millennium Fonds II und dem MultiMediaFonds 16 wird vom 22.02.2011 bis zum 17.05.2011 jeweils dienstags ab 0.20 Uhr mit jeweils 4 Folgen hintereinander auf ARD ausgestrahlt.

Der Sender „einsfestival“ strahlt die Serie ab 29.03.2011 ebenfalls dienstags ab 22.40 Uhr mit jeweils 4 Folgen hintereinander aus.

   
  News vom 03. Februar 2011
Aktueller Stand des geplanten Musterverfahrens vor dem Finanzgericht
 

Leider hat sich an der Ihnen mit News vom 17.09.2010 geschilderten Situation noch nichts geändert. Wir warten immer noch auf die offizielle Einspruchsentscheidung der Finanzverwaltung, die notwendig ist, um unsere Klage beim Finanzgericht einreichen zu können. Die Rechtsanwaltsgesellschaft HEUSSEN aus München, welche die Fondsgesellschaften vor dem Finanzgericht vertreten wird, ist mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um ein zügiges Voranschreiten zu bewirken.

   
  News vom 1. Januar 2011

Allen unseren Geschäftspartnern wünschen wir für 2011 viel Glück, Gesundheit und Erfolg.

  News vom 17. September 2010

-Tatsächliche Verständigung zwischen der Finanzverwaltung und den VICTORY Medienprogrammen 2 bis 5

-Aktueller Stand des geplanten Musterverfahrens vor dem Finanzgericht

-Aktueller Stand des Steuerstrafverfahrens gegen die Verantwortlichen der VICTORY Gruppe

 

Tatsächliche Verständigung zwischen der Finanzverwaltung und den VICTORY Medienprogrammen 2 bis 5
Im Frühjahr dieses Jahres kam die Betriebsprüfung des Finanzamtes Kaufbeuren mit dem Angebot einer „Tatsächlichen Verständigung“ auf uns zu. Nach intensiven Verhandlungen unterbreitete das Finanzamt Kaufbeuren am 19. Juli 2010 ein schriftliches Angebot, welches wir den atypisch stillen Gesellschaftern der betroffenen Fonds zur Abstimmung vorlegten. Inhalt war die Anfangsverluste aus den Produktionskosten überwiegend auf zwei Jahre zu verteilen. Im Vorfeld wurden diesen Fonds ein großer Teil der Verluste aberkannt. Das Angebot wurde mit mehr als 96%, bei zwei Fonds sogar einstimmig angenommen, so dass wir die „Tatsächliche Verständigung“ mit dem Finanzamt Kaufbeuren nun abschließen können. Die Konsequenz ist, dass die Teilhaber in Kürze die bereits zurückgezahlten Steuern zzgl. Zinsen erstattet bekommen. Wir konnten somit wieder einen weiteren Erfolg bei der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung erzielen.

Aktueller Stand des geplanten Musterverfahrens vor dem Finanzgericht
Nachdem mehr als zwei Drittel der Fondsgesellschaften per Gesellschafterbeschluss (weitere Gesellschaften werden im Laufe der nächsten zwei Monate befragt) dem Beitritt zum Musterverfahren, sowie der Übernahme der Verteidigungskosten und Steuerstrafverteidigungskosten zu 50 % zugestimmt haben, wurde mit der Finanzverwaltung der VICTORY MultiMediaFonds 22 für das Musterverfahren ausgewählt. Einen Großteil des Schriftsatzes hat die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft bereits fertiggestellt. Wir warten jetzt noch auf die Einspruchsentscheidung der Finanzverwaltung, damit wir die Schriftsätze beim Finanzgericht einreichen können. Die Dauer des Verfahrens wird laut Auskunft der Rechtsanwälte ca. zwei Jahre betragen. Zwischenzeitlich haben eine Vielzahl der Teilhaber geänderte Steuerbescheide erhalten, bei denen die Anfangsverluste auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Eine hohe Last stellen dabei die Zinsen dar, da die Aberkennung der Anfangsverluste zum Teil bis über zehn Jahre zurückschlägt. Unsere Rechtsanwälte und wir sind optimistisch, die Anfangsverluste im Investitionsjahr verteidigen zu können, sodass die Teilhaber die derzeit von der Finanzverwaltung eingeforderten Steuern nebst Zinsen wieder zurückerstattet bekommen würden.

Aktueller Stand des Steuerstrafverfahrens gegen die Verantwortlichen der VICTORY Gruppe
Im Juni dieses Jahres wurde der Strafprozess vor dem Landgericht Augsburg gegen den Gründer und ehem. Vorstand der VICTORY Gruppe, Herrn Franz Landerer, begonnen. Bereits vor Eröffnung des Verfahrens wurden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und Untreue von dem Gericht abgelehnt. Während des Verfahrens wurden alle weiteren in diesem Verfahren anhängigen Untreuevorwürfe eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurden eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen ehem. Verantwortliche der VICTORY Gruppe. Am 6. September 2010 wurde Franz Landerer zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung zu Gunsten Dritter, somit zu Gunsten der atypisch stillen Gesellschafter verurteilt. Herauszustellen ist, dass das Gericht betonte, dass Herrn Franz Landerer keine persönliche Bereicherung vorzuwerfen ist. Letztlich besteht das Problem, dass eine Strafkammer betreffend steuerliche Sachverhalte urteilen muss, ohne die Beurteilung der sachnäheren Finanzgerichtsbarkeit abwarten zu können.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Ausgehend von der mündlichen Urteilsbegründung stellt das Gericht anders als die Steuerfahndung die Herstellereigenschaft der VICTORY Fonds nicht in Frage. Das Gericht begründet die Steuerhinterziehung allein damit, dass der VICTORY Jubiläumsfonds als Hersteller des im Jahr 2002 abgebrochenen Projekts „ Medici I“ sich erst Ende 2003 an dem Projekt „Luisa Sanfelice“ beteiligt haben soll. Es wird also unterstellt, dass nach dem Projektabbruch im Jahr 2002, nicht mehr im gleichen Veranlagungszeitraum in ein anderes Projekt investiert wurde. Sollte die schriftliche Urteilsbegründung inhaltlich nicht über die mündlich mitgeteilten Begründungen hinausgehen, sehen unsere Rechtsverteidiger nicht, wie das Strafurteil in der beabsichtigten Revision Bestand haben könnte, da der angeblich verspätete Projektbeitritt des VICTORY Jubiläumsfonds erst im Jahr 2003 schon allein durch die vorhandenen schriftlichen Unterlagen zweifelsfrei wiederlegt werden kann. Es ist nun offensichtlich, dass das Strafverfahren und das Finanzgerichtsverfahren nur in engem Zusammenhang geführt werden können. Wir werden Sie über die weiteren Ereignisse zu gegebener Zeit auf diesem Wege informieren.

   
  News vom 20.08.2010
DVD-ERSTVERÖFFENTLICHUNG von „ELISA DI RIVOMBROSA“
 

Heute wird die komplette erste Staffel der vielfach prämierten Telenovela "Elisa di Rivombrosa", die vom VICTORY Millennium Fonds, vom VICTORY Millennium Fonds II und vom VICTORY MultiMediaFonds 16 produziert wurde, vom Filmverlag FERNSEHJUWELEN in deutscher Erstveröffentlichung auf DVD veröffentlicht. Bei Interesse besuchen Sie bitte die Homepage des Filmverlags „www.fernsehjuwelen.de“.

   
  News vom 09. Juni 2009

Übernahme der Geschäftsanteile an den VICTORY Fondsträgergesellschaften durch die Treumedia Beteiligungs GmbH erfolgreich abgeschlossen

  Auch auf Gesellschafterebene können wir über eine positive Nachricht berichten. Am 15. Mai 2009 hat die Treumedia Beteiligungs GmbH mit dem Insolvenzverwalter der VICTORY Media AG den Kaufvertrag für die Übernahme der Gesellschaftsanteile in Höhe von 74,8 % an den VICTORY Fondsträger GmbH’s 2 bis 16 und 18 bis 23 abgeschlossen. Somit ist die Treumedia Beteiligungs GmbH 100 %ige Gesellschafterin sämtlicher VICTORY Fondsträger GmbH’s. Eine evtl. Gefährdung der Fondsgesellschaften durch die Insolvenz der VICTORY Media AG ist hiermit erfolgreich abgewendet worden.
   
  News vom 30. April 2009
Stand der aktuellen steuerlichen Situation der VICTORY Medienfonds
 

Diese Teilhaberinformation soll dazu dienen, Sie über die bisherigen Erfolge unserer Verhandlungen mit den Finanzbehörden und die zu erwartenden Änderungen Ihrer Steuersituation in den nächsten Monaten zu unterrichten.

 

Vorab möchten wir klarstellen, dass die neuesten Pressemeldungen zu Medienfonds mit sog. „Defeasance-Struktur“ die VICTORY-Medienfonds nicht betreffen. Anlegern solcher Medienfonds droht derzeit nachträglich eine vollständige bzw. überwiegende Aberkennung der Verlustzuweisungen durch die Finanzbehörden. Die VICTORY-Medienfonds sind unternehmerisch konzipiert, weisen also keine „Defeasance-Struktur“ auf.

 

Wir haben mit unseren Verhandlungen mit den Finanzbehörden erreicht, dass die Teilhaber der VICTORY-Medienfonds ihre Verlustzuweisungen in voller Höhe behalten. Die steuerliche Lage der Teilhaber der VICTORY-Medienfonds ist damit mittlerweile erheblich günstiger als die Lage von Anlegern anderer Medienfonds.

 

 

Wesentliche Ergebnisse der Verhandlungen mit den Finanzbehörden

 

Wie Sie wissen, wurden und werden die steuerlichen Verbescheidungen der VICTORY-Medienfonds von den Finanzämtern Kaufbeuren und Kempten flächendeckend angegriffen und nach einer Betriebsprüfung wesentlich geändert. Die Finanzbehörden stellten sich dabei hinsichtlich mehrerer VICTORY-Medienfonds ursprünglich auf den Standpunkt, diese hätten wegen ihrer Zusammenarbeit mit ausländischen Produktionsdienstleistern, welche mit der Durchführung der Medienproduktionen beauftragt wurden, ausländische negative Einkünfte im Sinne von §2a EStG erzielt. Die Folge der Zusammenfassung der betroffenen Fonds und der beauftragten Produktionsdienstleister in rechtlich selbständige Produktionsgesellschaften mit Betriebsstätte im Ausland war, dass diese Verluste auf Teilhaberebene nicht mit anderen Einkünften verrechenbar waren. Diese beschränkte Verrechenbarkeit führte zu einer faktischen Aberkennung der bei den VICTORY-Medienfonds durch die Medienproduktionen entstandenen Verluste, wobei hingegen die angefallenen Gewinne auf Teilhaberebene voll zu versteuern waren.

 

Zusätzlich zu der vorgenannten Problematik vertrat die Steuerfahndung Kempten – diese wurde erst erhebliche Zeit nach Abschluss der Betriebsprüfungen hinzugezogen – darüber hinaus bei nahezu allen VICTORY-Medienfonds die Auffassung, bei diesen handele es sich um reine Verlustzuweisungsgesellschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht. Daher seien sämtliche Verluste der VICTORY-Medienfonds steuerlich nicht anzuerkennen.

 

Diese für die VICTORY-Teilhaber sehr nachteiligen Ansichten der Finanzbehörden sind seit mehreren Jahren Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen und außergerichtlichen Gesprächen mit den beteiligten Finanzämtern. Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der VICTORY-Medienfonds wurde und wird von der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München, wahrgenommen, die auch zahlreiche andere Medienfonds vertritt. Zunächst erfolgte in den Jahren 2005 bis 2007 eine flächendeckende finanzgerichtliche Auseinandersetzung betreffend die angeblich von den VICTORY-Medienfonds mit den beauftragten Produktionsdienstleistern gebildeten Produktionsgesellschaften. Die Annahme rechtlich selbständiger Produktionsgesellschaften bildete die Grundlage für die falsche Rechtsansicht der Finanzbehörden. Diese Auffassung der Finanzbehörden wurde in der Folgezeit von den VICTORY-Medienfonds in zahlreichen Gerichtsverfahren erfolgreich angegriffen. Sämtliche dieser Gerichtsverfahren wurden von den VICTORY-Medienfonds gewonnen, d. h. sämtliche Bescheide an die fiktiven Produktionsgesellschaften mussten von der Finanzverwaltung wieder aufgehoben werden. Somit behält die ursprüngliche Konzeption der Produktionskooperationen ihre Gültigkeit. Die Finanzgerichte haben ihre Entscheidungen insbesondere auf formale Argumentationen gestützt, sodass zu den inhaltlichen Fragestellungen nicht abschließend Stellung genommen werden musste.

 

In der Folgezeit kam es zwischen den Finanzämtern Kaufbeuren und Kempten sowie der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Vertreterin der VICTORY-Medienfonds im Laufe des Jahres 2008 zu mehreren Gesprächen über die Entwicklung einer für beide Seiten akzeptablen Lösungsstrategie. Gegenstand der Gespräche war sowohl eine tatsächliche Verständigung über die Besteuerungsgrundlagen – quasi der Abschluss eines Vergleichs – als auch die Durchführung eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens zur Klärung der noch streitigen Punkte.

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in diesen Gesprächen einige bedeutende Etappensiege erzielt werden konnten. So konnte mit den Finanzbehörden ein Einvernehmen dahingehend erreicht werden, dass durch die Beauftragung ausländischer Produktionsdienstleister keine rechtlich selbständigen Produktionsgesellschaften mit ausländischer Betriebsstätte entstanden sind. Dementsprechend hat das Finanzamt Kaufbeuren in den letzten Monaten zahlreiche Feststellungsbescheide erlassen, die rechtsverbindlich bestätigen, dass bei keiner der Medienproduktionen der VICTORY-Medienfonds eine rechtlich selbständige Produktionsgesellschaft vorgelegen hat. Die Folge dieser Verbescheidung ist, dass die Feststellung von nur beschränkt verrechenbaren ausländischen Verlusten im Sinne von §2a EStG nunmehr nicht mehr möglich ist! Dieses Steuerproblem hat sich also endgültig erledigt.

 

Des Weiteren wurden im Rahmen der Gespräche erörtert, ob gegebenenfalls eine für alle Seiten akzeptable vergleichsweise Einigung bezüglich der Besteuerung der VICTORY-Medienfonds herbeigeführt werden kann. Als zentraler Punkt wurde von den Finanzbehörden dabei verlangt, dass die Medienproduktionen nicht als „Herstellung“ sondern als „Anschaffung“ zu bilanzieren sind. Im Gegenzug wurde in Aussicht gestellt, sehr kurze Abschreibungsdauern zu akzeptieren.

 

Da die endgültige Erledigung der Steuerstreitigkeiten von der Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlungen abhängig ist, war absehbar, dass sich durch den verhandelten Kompromiss nicht die Steuerstreitigkeiten sämtlicher VICTORY-Medienfonds erledigen lassen würden. Die Finanzbehörden haben sich daher Anfang dieses Jahres gegen den Abschluss eines Vergleichs entschieden. Dennoch ist das derzeitige weitere Vorgehen der Finanzämter im Ergebnis sehr stark von den geführten Gesprächen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen beeinflusst.

 

Die Finanzbehörden haben ihr weiteres Vorgehen im Einzelnen wie folgt angekündigt:

 

Zunächst wird die Steuerfahndung Kempten ihre bisherigen Steuerfahndungsberichte ergänzen. Dabei wird die Steuerfahndung nicht von einer Herstellung sondern von einer Anschaffung der Medienproduktionen ausgehen und wird für jede Medienproduktion gesondert die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Abschreibungsdauer ermitteln. Ein großer Erfolg der Gespräche ist, dass sich die Steuerfahndung bei der Ermittlung der Abschreibungsdauern an den durchschnittlichen Lizenzlaufzeiten der jeweiligen Medienproduktionen orientieren wird. Die Abschreibungsdauer wird sich nach Angabe der Steuerfahndung Kempten in der überwiegenden Anzahl der Fälle bei höchstens 8 Jahren bewegen, lediglich in Einzelfällen ist ein längerer AfA-Zeitraum möglich. Die Steuerfahndung wird also nicht die von manchen Finanzämtern bei Filmwerken angewandte Abschreibungsdauer von 50 Jahren anwenden. Die Gewinnerzielungsabsicht der Fondsgesellschaften wird nicht mehr in Frage gestellt.

 

Nach Ergehen der geänderten Steuerfahndungsberichte wird das Finanzamt Kaufbeuren die VICTORY-Medienfonds auf dieser Grundlage neu verbescheiden. Diese Grundlagenbescheide werden jedoch nicht sofort an die Wohnsitzfinanzämter der Anleger weitergeleitet werden. Vielmehr wird das Finanzamt abwarten, bis gegen die Bescheide Einspruch eingelegt sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Das Finanzamt hat zugesagt, dass es den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung in allen Fällen stattgeben wird. Erst nach Gewährung der Aussetzung der Vollziehung wird das Finanzamt die Grundlagenbescheide an die Wohnsitzfinanzämter übermitteln und diese gleichzeitig über die gewährte Aussetzung der Vollziehung informieren.

 

Auf das weitere Vorgehen bei den Wohnsitzfinanzämtern kann das Betriebsstättenfinanzamt Kaufbeuren keinen Einfluss nehmen. Es ist zu erwarten, dass die Wohnsitzfinanzämter aufgrund des geänderten Grundlagenbescheids unverzüglich eine Folgeverbescheidung vornehmen und die bisherigen Steuerbescheide der Teilhaber abändern werden. Aufgrund der Mitteilung, dass die Grundlagenbescheide bis zur rechtskräftigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden, werden die Wohnsitzfinanzämter auf Antrag voraussichtlich überwiegend die Aussetzung der Vollziehung gewähren.

 

Nach Durchführung der vorstehend beschriebenen Verbescheidung wird die nachfolgende Steuersituation bestehen:

 

⇒  Sämtliche Verlustzuweisungen der VICTORY-Medienfonds an die Teilhaber werden in voller Höhe anerkannt.

 

⇒  Sämtliche Verluste sind in voller Höhe mit anderen Einkünften der Teilhaber verrechenbar.

 

⇒  Aber: Die Verluste werden nicht im Jahr der Zeichnung sondern erst über mehrere Jahre verteilt zugewiesen.

 

Wann genau die Verbescheidung Ihres VICTORY-Medienfonds bzw. die entsprechende Folgeverbescheidung auf Teilhaberebene erfolgen wird, vermögen wir nicht einzuschätzen, da wir keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Verbescheidung der einzelnen Fondsgesellschaften haben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die geänderte Verbescheidung auf Ebene der Fondsgesellschaften bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein dürfte. Ein Großteil der Teilhaber dürfte dementsprechend bereits in der zweiten Jahreshälfte 2009 geänderte Steuerbescheide erhalten.

 

 

Durchführung eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens

 

Wie bereits ausgeführt, liegt der Grund für die Verteilung der Verlustzuweisungen über mehrere Jahre in der Nichtanerkennung der Herstellereigenschaft der VICTORY-Medienfonds begründet. In dieser grundlegenden rechtlichen Beurteilung stimmen wir nach wie vor nicht mit der Auffassung der Finanzbehörden überein.

 

Mit den Finanzbehörden besteht ein Einvernehmen dahingehend, dass die Frage des Vorliegens der Herstellereigenschaft in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren geklärt werden kann bzw. sollte. Die Auswahl der Fondsgesellschaft, die dieses Musterverfahren betreiben wird, liegt im Ermessen der Geschäftsbesorgerin der VICTORY-Medienfonds. Bis zum Abschluss des Musterverfahrens wird bei den übrigen VICTORY-Medienfonds ein Ruhen des Verfahrens veranlasst werden, d.h. die gegen die geänderte Grundlagenverbescheidung eingelegten Einsprüche werden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens nicht bearbeitet werden.

 

Zu beachten ist, dass das Musterverfahren keine rechtlich verbindliche Wirkung für die nicht am Verfahren beteiligten Fondsgesellschaften entfaltet. Das vorläufige Abwarten des Musterverfahrens führt allerdings nicht zu einem Klageverzicht der nicht beteiligten Fondsgesellschaften. Sollte im finanzgerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt werden, dass sich der beteiligte VICTORY-Medienfonds als Hersteller qualifiziert hat, ist zu erwarten, dass das Finanzamt die Herstellereigenschaft auch bei den anderen Fondsgesellschaften anerkennt.

 

Bei der Auswahl der Fondsgesellschaft für das Musterverfahren wird die Geschäftsbesorgerin insbesondere berücksichtigen, welche Produktionen als besonders typisch für die VICTORY-Mediengruppe angesehen werden können sowie welche Produktionen mit möglichst niedrigem Zeit- und Kostenaufwand gerichtlich verwertbar aufgearbeitet werden können.

 

 

Individuelle Auswirkungen des Musterverfahrens und der Neuverbescheidung

 

Die Auswirkungen der geänderten steuerlichen Veranlagung auf Teilhaberebene sind unterschiedlich.

 

Bei den VICTORY-Medienfonds 2 bis 6 wurde die bisherige Aberkennung der Verlustzuweisungen bereits auf Teilhaberebene durch die Wohnsitzfinanzämter umgesetzt. Diese Teilhaber können nunmehr in der Regel mit einer Steuererstattung rechnen. Bei einer späteren Anerkennung der Herstellereigenschaft durch die Finanzbehörden und einer damit verbundenen nochmaligen Änderung der Steuerbescheide würden diese eine weitere Steuererstattung erhalten.

 

Bei den übrigen VICTORY-Medienfonds wurde die bisherige Aberkennung der Verlustzuweisungen noch nicht auf Teilhaberebene durch die Wohnsitzfinanzämter umgesetzt. Hier wird die Änderung der Steuerbescheide in der Regel zu Steuernachforderungen führen. Dies ist die Konsequenz daraus, dass die Verlustzuweisungen nach der neuen Verbescheidungslage zwar in voller Höhe, aber nicht mehr zu hundert Prozent im Zeichnungsjahr, sondern verteilt auf mehrere Jahre anerkannt werden. Es kommt also zu einer Verschiebung der Verlustzuweisungen. Die Steuernachforderungen sind des Weiteren mit einem laufenden Zins in Höhe von 6 % p.a. zu verzinsen. Bei einer späteren Anerkennung der Herstellereigenschaft durch die Finanzbehörden müssten die Steuerbescheide wieder zurück geändert werden. Damit würden die Steuernachforderung bzw. die korrespondierenden Zinsforderungen wieder entfallen.

 

Wir empfehlen allen Teilhabern, hinsichtlich ihres individuellen Vorgehens auf jeden Fall Rücksprache mit einem Steuerberater zu nehmen!

 

Bei den Teilhabern, die sich mit einer Steuernachforderung konfrontiert sehen, stellt sich des Weiteren die Frage, ob diese die Steuernachforderung zunächst vorläufig begleichen, um den Zinslauf zu stoppen, oder ob diese einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Entscheidet sich ein Teilhaber, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und also die Steuernachforderung einstweilen nicht zu begleichen, fallen weiterhin Zinsen in Höhe von 6 % p.a. auf die offene Steuernachforderung an. Bis zur endgültigen Klärung der Herstellereigenschaft würde sich daher das Steuerrisiko des einzelnen Anlegers bezüglich der laufenden Zinsen vergrößern.

 

Bei einer Zahlung der Steuernachforderung und einer nachträglichen Anerkennung der Herstellereigenschaft würde umgekehrt ein Steuererstattungsanspruch gegen die Finanzbehörden entstehen, welcher von den Finanzbehörden mit einem Guthabenszins in Höhe von 6 % p.a. zu verzinsen wäre.

 

Nach Erhalt des geänderten Grundlagenbescheides für die jeweilige VICTORY-Medienfondsgesellschaft werden wir Sie in einem individuellen Schreiben über die Auswirkungen detailliert informieren.

 

 

Weitere Informationen

 

Da die Finanzbehörden bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung anders als beantragt verbescheiden werden, können wir Ihnen derzeit keine vorläufigen steuerlichen Ergebnisse zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung übersenden. Die für Ihre Steuererklärung relevanten Daten werden auf behördlichem Weg vom Betriebsstättenfinanzamt unmittelbar an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt.



  News vom 22. Oktober 2008
Stellungnahme zu Anschuldigungen gegen die VICTORY Mediengruppe
Zu den gegen die Firmengruppe erhobenen Anschuldigungen nehmen wir wie folgt Stellung:
  1. Die VICTORY Mediengruppe hat kein Schneeballsystem betrieben. Der Umstand, dass Vorabgewinnausschüttungen, welche auf prognostizierten Gewinnen beruhten, teilweise zurückgefordert werden mussten, beruht insbesondere auch auf der nicht vorhersehbaren Verschlechterung der Ertragslage wegen des unerwarteten und völlig überzogenen Vorgehens der Finanzbehörden. Das Praktizieren von Vorabgewinnausschüttungen ist bei geschlossenen Medienfonds nicht unüblich. Insoweit Medienfonds dergestalt konstruiert sind, dass bei diesen die aufgewendeten Produktionskosten als Herstellungskosten qualifiziert werden, führt dies zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben und damit zu ganz erheblichen Anfangsverlusten. Diese Verluste werden durch die laufenden Erlöse aus der Verwertung der Filmproduktionen sukzessive gemindert. Dementsprechend können diese Fonds erst nach Jahren Gewinne ausweisen, obwohl sie aufgrund der eingehenden Verwertungserlöse über freie Liquidität verfügen. Diese Liquidität wird an die Anleger im Wege von Vorabgewinnausschüttungen weitergegeben.

2. Unzutreffend ist die pauschal vorgetragene Behauptung, bei Produktionsbeginn von Filmen habe das erforderliche Geld gefehlt.

3. Unzutreffend ist auch die pauschal vorgetragene Behauptung, werthaltige Vorabverträge und/oder Distributionsgarantien seien nicht vorhanden gewesen. Solche Absicherungen wurden stets getroffen.

4. Sämtliche Vertriebsprovisionen wurden in den Prospekten in aller Ausführlichkeit offengelegt. Andere als die prospektieren Vertriebsprovisionen sind nicht geflossen. Die Strukturierung eines Fonds obliegt allein der Entscheidung der Fondsgesellschaft. Sofern ein Anleger die gewählte Struktur für nicht sinnvoll erachtet, steht es ihm frei, sich nicht zu beteiligen.

5. Die steuerrechtliche Frage, ob die einzelnen Fondsträgergesellschaften als Filmhersteller im Sinne von § 94 UrhG zu qualifizieren sind, ist eine juristisch hochkomplexe Frage, die zwischen den Rechtsexperten der beteiligten Finanzämter und den steuerlichen Vertretern der VICTORY Mediengruppe heftig umstritten ist. Diese Frage ist nach wie vor ungeklärt und wird wohl erst im Rahmen eines finanzgerichtlichen Musterverfahrens geklärt werden können. Die einvernehmliche Durchführung eines solchen Musterprozesses wird von den Finanzbehörden und der VICTORY Mediengruppe derzeit ernsthaft diskutiert. Die steuerrechtliche Konstruktion der Fonds wurde im Zeitpunkt ihrer Auflegung durch zahlreiche Steuer- und Prospektgutachten bestätigt.

6. Im Zuge der anhängigen Steuerverfahren droht keine ersatzlose Aberkennung der Verlustzuweisungen. Für den Fall, dass die Finanzgerichte die Filmherstellereigenschaft der Fonds nicht bestätigen sollten, wären die Produktionskosten nicht als Herstellungskosten, sondern als Anschaffungskosten zu qualifizieren. Dies hätte zur Folge, dass zwar die Verlustzuweisungen im Initialjahr aberkannt werden würden, dass die Produktionskosten dann allerdings als Anschaffungskosten in den nachfolgenden Jahren abgeschrieben werden könnten, wodurch entsprechende Verluste generiert bzw. erzielte Gewinne reduziert werden würden.

7. Bei evtl. geltend gemachten Schadensberechnungen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer solchen die erhaltenen Ausschüttungen und Steuervorteile selbstverständlich in Abzug gebracht werden müssten.

  News vom 18. August 2008
VICTORY Film Production & Distribution GmbH
Vertriebssituation
  Die Rechte der VICTORY-Fonds wurden in der Vergangenheit von der Vertriebsgesellschaft VICTORY Film Production & Distribution GmbH aktiv vertrieben. Die Situation der VICTORY Media Gruppe hat sich jedoch grundlegend verändert. Der letzte Film-Fonds wurde 2003 platziert. Dies hat zur Folge, dass dem Vertrieb keine neuen Projekte zur Verfügung stehen, um bei Lizenzeinkäufern weiterhin attraktiv zu bleiben. Um auf individuelle Nachfragen seitens Lizenzeinkäufern reagieren zu können, ist der VICTORY-Rechtestock zu klein. Als eine sinnvolle Vorgehensweise erscheint es daher, mit großen Lizenzvertriebsunternehmen zusammenzuarbeiten. Diese haben mit Ihrer Programmvielfalt die Möglichkeit, auf die einzelnen Wünsche der Lizenzeinkäufer individuell einzugehen. Der VICTORY Rechtestock zeichnet sich durch qualitativ hochwertige Produktionen aus, die sich vom Konkurrenzprogramm abheben. Es wird aktuell verstärkt mit Filmvertriebsunternehmen verhandelt, die in eine Senderstruktur eingebunden sind und/oder die sich auf ein bestimmtes Gebiet (Genre) spezialisiert haben, wie z.B. die Vertriebsgesellschaft SIX-SIX-EIGHT LTD (www.6-6-8.com) für das Gebiet Asien. Im Laufe des Jahres 2008 wird der Vertrieb so strukturiert sein, dass der VICTORY-Rechtestock von verschiedenen Lizenzvertriebsunter-nehmen auf der ganzen Welt aktiv angeboten wird.
   
  News vom 5.02.2008
ELISA
 

Die Koproduktion ELISA des Millennium Fonds I, Millennium Fonds II und dem MultiMediaFonds 16 wird vom 5.02.2008 bis zum 19.03.2008 täglich (außer Freitags) um 13.00 Uhr auf dem NDR ausgestrahlt. Vom 20.03.2008 bis zum 07.05.2008 wird die zweite Staffel ausgestrahlt, die von der italienischen Sendergruppe Mediaset produziert wurde.

   
  News vom 24. 08.2007
(Pressemitteilung Roxin Rechtsanwälte, München vom 15.08.2007)
 

Der ehemalige Vorstand und Gründer der VICTORY MediaFonds, gegen den die Staatsanwaltschaft Augsburg bereits im Jahr 2005 Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, der Steuerhinterziehung und des Betrugs eingeleitet hatte, wurde am 14.08.2007 nach fast fünf Monate andauernder Untersuchungshaft entlassen. Der Entlassung sind Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und den Strafverteidigern Alexander Schemmel und Dr. Oliver Sahan (Roxin Rechtsanwälte, München) vorausgegangen. Früheren Presseberichten, denen zufolge ein großer Teil der ca. 360 Millionen Euro Anlegergelder nicht in Filmprojekte investiert worden sei, treten die Rechtsanwälte entschieden entgegen. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Christof Schmidt (Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München), der das Steuermandat für die VICTORY MediaFonds führt, gehen sie vielmehr davon aus, dass die seitens der Finanzämter bislang anerkannten Verlustvorträge verteidigt werden können.

   
  News vom 27.06.2007
 

Gesellschafterversammlungen von VICTORY Medienfonds
Die Geschäftsleitung der VICTORY Media Gruppe hat sich entschlossen aus nachfolgenden Gründen vorerst keine Gesellschafterversammlungen einzuberufen.

1. Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
Die Ergebnisse der Betriebsprüfungen für den Zeitraum 1994 bis 1996 wurden durch Rechtsbehelfe angegriffen. Insbesondere aufgrund der ungeklärten rechtlichen Beurteilung zur ausländischen Betriebsstätte (§ 2a Einkommensteuergesetz) sind Abschlüsse der Rechtsbehelfsverfahren gegenwärtig nicht abzusehen. Wegen mittlerweile verschiedener vorliegender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wird weiterhin die Ansicht der Gemeinschaftswidrigkeit der deutschen Regelung zur ausländischen Betriebsstätte wegen Verstoßes gegen vorrangige Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts vertreten.
Die Betriebsprüfungen 1997 bis 2000 sind noch nicht abgeschlossen, insbesondere liegen noch keine Betriebsprüfungsberichte des hiesigen Finanzamtes zu den geprüften Fonds vor. Soweit erforderlich wurden durch die beauftragte Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.
Zwischenzeitlich vertritt das Finanzamt Kaufbeuren für einige VICTORY Medienproduktionen die Auffassung, dass eine Mitunternehmerschaft der VICTORY nicht bestünde. Würde sich das Finanzamt mit dieser Ansicht durchsetzen, hätte dies negative steuerliche Auswirkungen auf die betroffenen VICTORY Medienfonds. Wegen der Beschlagnahme und Sicherstellung wesentlicher Unterlagen der VICTORY Media Gruppe durch die Steuerfahndung ist die Erarbeitung einer Stellungnahme schwierig.

2. Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der Fülle und der Komplexität der zu prüfenden Unterlagen muss damit gerechnet werden, dass ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens erst im Jahr 2008 evtl. sogar später erfolgen wird. Weiter ist zu erwarten, dass die Betriebsprüfungen und die Rechtsbehelfsverfahren erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens beendet werden.
Die Auswirkungen des Ermittlungsverfahrens auf Bewertungen von Beteiligungen wurde bereits erwähnt (News vom 29.01.2007).

3. Auseinandersetzung mit der Global Entertainment Production Holland BV
Die aufgrund der mehrheitlichen Ablehnung der Aufhebungsvereinbarungen durch die gemeinsame außerordentliche Gesellschafterversammlung im Juni 2006 erneut aufgenommenen Verhandlungen mit dieser Firma über eine Beendigung der Geschäftsbeziehungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Sowohl der Zeitpunkt des Endes der Verhandlungen als auch das Ergebnis der Verhandlungen ist offen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine gerichtliche Klärung erforderlich werden wird.

4. Insolvenzverfahren der VICTORY Media AG
Es muss damit gerechnet werden, dass dieses Insolvenzverfahren erst im Jahr 2008 abgeschlossen wird. Fragen zum Insolvenzverfahren richten Sie bitte ausschließlich an den Insolvenzverwalter Herrn Dr. Marco Liebler, Nymphenburger Str. 139 in 80636 München.

Ausschüttungen
Für die Mehrzahl der VICTORY Produktionen konnten für das Jahr 2006 nur unerhebliche Lizenzeinnahmen verbucht werden, so dass Ausschüttungen nicht erfolgen können. Ein Grund hierfür ist auch die ungeklärte Situation mit der Global Entertainment Production Holland BV.

Änderungen in der Geschäftsführung
Der Geschäftsführer der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH, Herr Michael Platteter, wurde mit Wirkung zum 30. Juni 2006 abberufen. Nachfolger ist Frau Carmen Landerer.

   
  News vom 02.03.2007
  Mit News vom 26.02.2007 wurde über die Schließung der Fondsverwaltung und das Ausscheiden von Frau Scheiblich und Frau Linder aus der VICTORY Media Gruppe berichtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ab heute die Fonds der VICTORY Media Gruppe nicht mehr verwaltet werden. Vielmehr muss die TREUMEDIA Beteiligungs GmbH gerade um eine Verwaltung der VICTORY Medienfonds insbesondere dem Finanzamt gegenüber zu gewährleisten, weiter Kosten senken. Durch das Ausscheiden von Frau Scheiblich und Frau Linder wird es aber zu Verzögerungen bei der telefonischen Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen etc. kommen, so dass Sie gebeten werden nach Möglichkeit Ihre Anfragen etc. schriftlich einzureichen.
Die Erreichbarkeit per Telefax (08341/96118-31) und per Email (info@victory-media.com) ist unverändert gegeben.
   
  News vom 02.02.2007
  Free Film Productions GmbH (vormals „VICTORY Film Productions GmbH“)
Über das Vermögen der Free Film Productions GmbH, Cham, wurde am 16.01.2007 mit Beschluss des Amtsgerichts Regensburg, Insolvenzgericht, das Insolvenzverfahren eröffnet (Geschäftsnummer beim Amtsgericht Regensburg: 94 IN 517/06). Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Rosemarie Lankes, Cham, bestellt. Bitte senden Sie keine Forderungsanmeldungen an die Victory Media Gruppe nach Kaufbeuren.
Fragen zum Insolvenzverfahren sind an die Insolvenzverwalterin zu richten. Die VICTORY Media Gruppe wird hierzu keine Stellungnahme abgeben, so dass Anfragen nicht beantwortet werden.
Die Free Film Productions GmbH hält keine Geschäftsanteile an Unternehmen der VICTORY Media Gruppe, so dass die VICTORY Media Gruppe, insbesondere die VICTORY Medienfonds, durch das Insolvenzverfahren der Free Film Productions GmbH nicht betroffen sind.
   
  News vom 29.01.2007
  VICTORY Media AG
Das Amtsgericht Kempten/Allgäu, Insolvenzgericht, hat mit Beschluss vom 15.01.2007 (Az. IN 770/06) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VICTORY Media AG eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. jur. Marco Liebler,
München, bestellt.
Bewertungen
Diverse Teilhaber von VICTORY Medienfonds fragen den aktuellen Wert ihrer Beteiligungen an bzw. aufgrund von Kündigungen sind Werte entsprechend den Regelungen der Gesellschaftsverträge der betroffenen VICTORY Medienfonds zu ermitteln.
Werte auf künftige Stichtage werden nicht ermittelt, so dass Anfragen hierzu nicht beantwortet werden können.
Aufgrund der Beschlagnahmungen von Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung (vgl. News vom 07.12.2006) sind Bewertungen gekündigter Beteiligungen zur Zeit leider nicht möglich.
   
  News vom 12.01.2007
  Kosten der steuerliche Vertretung der VICTORY Media Gruppe
Trotz anderslautender Vermutungen wurden bislang die Kosten der Vertretung der VICTORY Media Gruppe durch die renommierte Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft allein und ausschließlich von der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH getragen.
Ausschüttung VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG
Am 11.01.2007 erfolgte eine Ausschüttung von fünf Prozent bezogen auf das Fondsvolumen an die Kommanditisten der VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG.
Büroschließung am Freitag, 26.01.2006
An diesem Tag wird das Büro der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH und der VICTORY Media Gruppe aus technischen Gründen nicht geöffnet sein.
Erreichbarkeit per Email Anfang Februar 2007
Aufgrund von dringenden Arbeiten an der EDV der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH ist Anfang Februar 2007 eine Erreichbarkeit der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH und der VICTORY Media Gruppe per Email nicht gegeben. Der genaue Zeitraum wird noch mitgeteilt werden.
   
  News vom 09.01.2007
  Aufgrund vielfacher Anfragen wird zu nachfolgenden Themen kurz Stellung genommen:
Schreiben wegen Sammelklage in Sachen VICTORY Media AG
Eine Vielzahl von Teilhabern an VICTORY Medienfonds wurden mit gleichlautenden Schreiben vom 28.12.06 über die Möglichkeit einer Sammelklage in Sachen VICTORY Media AG informiert. Der Verfasser dieses Schreiben ist hier nicht bekannt, insbesondere handelt es sich weder um einen ehemaligen Kapitalanlagevermittler der VICTORY Media Gruppe noch um einen Teilhaber an einem VICTORY Medienfonds. Auch ist der Verfasser ausweislich seiner Kontaktdaten kein Rechtsanwalt. Weiterhin ist nicht bekannt, wie der Verfasser an die Anschriften von Teilhabern an VICTORY Medienfonds gelangt ist, da diese nur namentlich im Handelsregister veröffentlicht sind, wenn der VICTORY Medienfonds eine Kommanditgesellschaft ist; atypisch stille Gesellschaften werden nicht im Handelsregister eingetragen. Dies trifft aber nur auf die VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG und die VICTORY Music Production & Publishing GmbH & Co. KG zu.
Die VICTORY Medienfonds sind durch den Insolvenzantrag der VICTORY Media AG nicht unmittelbar betroffen (News vom 06.11.2006 und vom 10.11.2006). Vor Klageerhebung bzw. Beitritt zu einer Sammelklage sollte sorgfältig geprüft werden, ob gegen die VICTORY Media AG überhaupt Ansprüche bestehen können. Mit News vom 10.11.2006 wurde zu Klagen gegen die VICTORY Media Gruppe Stellung genommen.
  Global Entertainment Production Holland BV
Nach unseren Kenntnissen hat diese Firma mittlerweile ihren offiziellen Sitz auf die britischen Kanalinseln verlegt und ihr gesamtes Personal bis auf den Geschäftsführer entlassen. In Rotterdam unterhält sie ein registriertes Büro. Aufgrund eines Registerauszugs ist bekannt, dass die Firma Global Entertainment Production NV (NV entspricht einer Aktiengesellschaft) mit Sitz auf den Niederländischen Antillen der einzige Gesellschafter der Global Entertainment Production Holland BV (BV entspricht einer GmbH) ist. Wer die Gesellschafter/Aktionäre der Global Entertainment Production NV sind, ist hier nicht bekannt. Jedenfalls bestehen keine persönlichen Verflechtungen der Geschäftsleitung der VICTORY Media Gruppe mit der Global Entertainment Production Holland BV oder der Global Entertainment Production NV.
Die steuerlichen Gründe für die Konstruktion der beiden Global-Gesellschaften hat der Wirtschaftsprüfer der VICTORY Media Gruppe auf den Gesellschafterversammlungen im April 2005 erläutert. Es handele sich nach seiner Aussage um eine nach niederländischem Recht legale Steuerkonstruktion.
Die Zusammenarbeit mit der Global Entertainment Production Holland BV im Produktions- und Lizenzvertriebsbereich wird in allen einschlägigen Beteiligungsangeboten der VICTORY Media Gruppe dargestellt. Außerdem wurde dies auf diversen Fondsgesellschafterversammlungen mitgeteilt. Die Global Entertainment Production Holland BV ist nicht im Lizenzvertrieb von Animationsproduktionen der VICTORY Media Gruppe tätig.
Wegen der derzeitigen Probleme mit der Global Entertainment Production Holland BV ist für die Mehrzahl der VICTORY Produktionen eine weltweite Vermarktung durch die VICTORY Media Gruppe oder andere Lizenzvertriebsunternehmen gegenwärtig nicht möglich, lediglich „Randbereiche“ können bearbeitet werden. Insbesondere ist es derzeit nicht möglich, die Lizenzvertriebsrechte an ein oder mehrere andere Lizenzvertriebsunternehmen zu vergeben. Die Lizenzvertriebsverträge mit der Global Entertainment Production Holland BV wurden durch die VICTORY Media Gruppe fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Eine Antwort auf diese Kündigungen durch die Global Entertainment Production Holland BV steht noch aus.
Sollte es zu einem Rechtsstreit mit der Global Entertainment Production Holland BV kommen, besteht die Gefahr, dass für einen unabsehbaren Zeitraum eine Lizenzvermarktung weitgehend unmöglich wird. Ein Rechtsstreit bedeutet aber ebenfalls eine existenzielle Gefahr für die VICTORY Media Gruppe und damit mittelbar auch für die VICTORY Medienfonds. Allein das Kostenrisiko kann selbst im Falle eines letztinstanzlichen Obsiegens existenzvernichtend sein, da zu befürchten ist, dass die unterlegene Partei die ihr gerichtlich auferlegten Kosten eines Rechtsstreits, insbesondere Rechtsanwaltskosten der obsiegenden Partei, nicht erfüllen kann und sich dieser Verpflichtung durch eine Insolvenz entziehen würde. Die Bemühungen der VICTORY Media Gruppe eine gütliche, außergerichtliche Einigung mit der Global Entertainment Production Holland BV zu erreichen, sind noch nicht gescheitert, befinden sich aber in einer schwierigen Situation.
Soweit die Global Entertainment Production Holland BV als Produktionsdienstleister für die VICTORY Media Gruppe tätig war und wegen angefallener Produktionskostenüberschreitungen wird auf die außerordentliche gemeinsame Gesellschafterversammlung am 29.06.2006 und das Protokoll zu dieser Gesellschafterversammlung verwiesen, welches im Anlegerbereich hinterlegt ist.
  Betriebsprüfungen
Die Betriebsprüfungen für die Jahre 1997 bis einschließlich 2000 sind noch nicht abgeschlossen. Prüfungsgegenstände sind insbesondere die Herstellereigenschaft, die Gewinnerzielungsabsicht, der Ort der Betriebsstätten und die Veranlassung der Produktionskosten. Strittig ist der Ort der Betriebsstätten und die Veranlassung der Produktionskosten. Wie bereits auf Gesellschafterversammlungen berichtet, wurde eine renommierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei zusammen mit dem sogenannten Vertrauensgremium (freiwilliger, selbstorganisierter Zusammenschluss von ehemaligen Kapitalanlagevermittlern der VICTORY Media Gruppe) mit der steuerlichen Vertretung der VICTORY Media Gruppe beauftragt.
Als Ergebnis der Betriebsprüfungen für die Jahre 1994 bis einschließlich 1996 wurden Verluste in erheblichem Umfang vom Finanzamt aberkannt. Hintergrund ist insbesondere der Ort der Betriebsstätten der Produktionen, welche überwiegend im Ausland (z.B. Frankreich, Spanien, Italien), also in der EU, liegen sollen (§ 2a Einkommensteuergesetz). Die Einspruchsverfahren gegen die geänderten Bescheide sind noch nicht vollständig erledigt. Es ist zu erwarten, dass die Ergebnisse der Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt wegen der Betriebsprüfungen für die Jahre 1997 bis 2000 Auswirkungen auf die Ergebnisse der Betriebsprüfungen für die Jahre 1994 bis 1996 haben werden. Ein bestimmter Ausgang kann aber nicht vorhergesagt werden. Auf das Schreiben vom September 2003 an die Teilhaber der betroffenen Fonds Nr. 2 bis Nr. 6 wird verwiesen.
  Insolvenzverfahren VICTORY Media AG
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dem Amtsgericht Kempten/Allgäu (Insolvenzgericht) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfohlen. Eine Entscheidung des Insolvenzgerichts steht aber noch aus. Soweit die VICTORY Media AG Geschäftsanteile an GmbHs, an denen Medienfonds beteiligt sind, hält, besteht die Möglichkeit der Einziehung dieser Geschäftsanteile. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bereits mitgeteilt, dass auf dieses Einziehungsrecht nicht verzichtet wird.
   
  News vom 20.12.2006
 

EM.TV AG
Die Widerklage der VICTORY Media AG gegen das Vorbehaltsurteil des Landgerichts München I vom 05.04.2006 wurde abgewiesen und das Vorbehaltsurteil wurde für vorbehaltlos erklärt.

Büroschluss zum Jahresende
Das Büro der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH schließt am Freitag, 22. Dezember 2006, um 12:00 Uhr und ist wieder geöffnet ab Dienstag, 02. Januar 2007, ab 09:00 Uhr.

   
  News vom 08.12.2006
  Herr Thomas Carl Mösch, Rechtsanwalt / Steuerberater in München, hat sein Mandat als Aufsichtsrat der VICTORY Media AG niedergelegt.
   
  News vom 07.12.2006
  Am Mittwoch, 06.12.2006, hat die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung die Büroräume der VICTORY Media Gruppe durchsucht. Die meisten Unterlagen wurden beschlagnahmt. Deshalb ist die weitere Verwaltung insbesondere der VICTORY Medienfonds schwierig, so dass Anfragen zu den VICTORY Medienfonds derzeit nicht bearbeitet werden können.
Stellungnahmen zu dem geschilderten Vorgang werden bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht gegeben, daher bitten wir von entsprechenden Fragen Abstand zu nehmen.
   
  News vom 05.12.2006
  Von Teilhabern und ehemaligen Kapitalanlagevermittlern der VICTORY Media Gruppe werden detailliertere Übersichten zu den Lizenzverträgen als im geschützten Anlegerbereich der VICTORY Homepage vorhanden nachgefragt.
Wie Erfahrungen mit anderen zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen zeigen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass derartige detailliertere Übersichten über die Lizenzverträge insbesondere potenziellen Lizenzabnehmern dennoch bekannt werden. Dadurch würde zum Schaden der Fonds die Verhandlungsposition mit solchen Interessenten geschwächt werden. Deshalb werden detailliertere Übersichten nicht verschickt, sondern stehen nach Vereinbarung zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der TREUMEDIA Beteiligungs GmbH während der üblichen Büroöffnungszeiten zur Verfügung.
   
  News vom 13.11.2006
  Das Amtsgericht Kempten, Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Marco Liebler, Nymphenburger Str. 139, 80636 München, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zur zügigen Bearbeitung des Insolvenzantragsverfahrens bitten wir von Anfragen Abstand zu nehmen, die nicht unmittelbar die VICTORY Media AG betreffen. Dies gilt sinngemäß auch für Anfragen an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Südbayern GmbH, Herrn Wirtschaftsprüfer Vogt, da dieser die VICTORY Media AG nicht geprüft hat. Wir werden zum laufenden Insolvenzantragsverfahren keine Stellungnahme abgeben, daher bitten wir von Anfragen Abstand zu nehmen. Wir weisen erneut darauf hin, dass die VICTORY Medienfonds durch den Insolvenzantrag nicht unmittelbar betroffen sind.
   
  News vom 10.11.2006
  Auf Anfragen wird zu nachfolgenden Themen eine Stellungnahme gegeben:

Lizenzvertriebstätigkeit

Die VICTORY Film Production & Distribution GmbH übt weiterhin die Lizenzvertriebstätigkeit für die VICTORY Media Gruppe aus. Selbstverständlich ist sie bei einschlägigen Fachmessen (z.B. MIPCOM in Cannes) präsent.

Global Entertainment Production Holland BV
Obwohl die Global Entertainment Production Holland BV trotz Ablehnung der Vertragsentwürfe zur Aufhebung der Geschäftsbeziehungen durch die Gesellschafterversammlungen im Juni 2006 weiter Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat, hat sie sich an eine Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft gewandt. Ob eine Klageerhebung gegen die VICTORY Media Gruppe bevorsteht, ist hier derzeit nicht bekannt.

VICTORY Media AG
Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 06.11.2006 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VICTORY Media AG angeordnet. Wegen der Gründe zur Antragstellung wird auf die News vom 06.11.2006 verwiesen. Die VICTORY Medienfonds sind durch diesen Insolvenzantrag nicht unmittelbar betroffen, da die Fonds von selbständigen Unternehmen der VICTORY Media Gruppe geführt werden. Daher sind die Teilhaber der
VICTORY Medienfonds nur unmittelbar betroffen, wenn sie auch Aktionär der VICTORY Media AG sind.

Klagen gegen die VICTORY Media Gruppe
Von verschiedener Seite wird Teilhabern von VICTORY Medienfonds zur Klageerhebung geraten, insbesondere wegen des Insolvenzantrags der VICTORY Media AG. Selbstverständlich steht es jedem Teilhaber frei für vermeintliche Ansprüche gegen Unternehmen der VICTORY Media Gruppe gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Natürlich wird sich die VICTORY Media Gruppe mit allen rechtlichen Mitteln wie Einreden gegen Klagen verteidigen, insbesondere da die VICTORY Medienfonds durch den Insolvenzantrag der
VICTORY Media AG nicht unmittelbar betroffen sind. Im Übrigen wird auf die Risikohinweise in den Beteiligungsangeboten verwiesen.

   
  News vom 06.11.2006
  Die VICTORY Media AG hat beim Insolvenzgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt, da sie zwei Prozesse über insgesamt rd. 6 Mio EUR, insbesondere gegen die EM.TV AG, verloren hat. Die VICTORY Media AG ist unter anderem an mehreren Gesellschaften der VICTORY Media Gruppe beteiligt. Diese Gesellschaften sind durch den Insolvenzantrag nicht unmittelbar betroffen, da diese selbständige Unternehmen sind.
   
  News vom 19.10.2006
  Stellungnahme
Mehrfach wurden diverse Vorwürfe gegen die VICTORY Media Gruppe erhoben, zu welchen hiermit in gebotener Kürze Stellung genommen wird:
1. Prospektunterlagen
Die Mehrzahl der Prospekte von VICTORY Medienfonds wurden von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bestätigt. Diese Prüfberichte wurden den ehemaligen Kapitalanlagevermittlern der VICTORY Media Gruppe zur Verfügung gestellt bzw. konnten bei der VICTORY Media Gruppe angefordert werden.
2. ordnungsgemäße Verwendung der Kapitaleinlagen
Die Kapitaleinlagen der Teilhaber an VICTORY Medienfonds wurden prospektgemäß verwendet. Hierüber berichtete der Geschäftsführer des Einzahlungstreuhänders auf den jeweils ersten Versammlungen der VICTORY Medienfonds. Die durch die VICTORY Medienfonds (mit- )finanzierten Medienproduktionen sind fertig gestellt und befinden sich in der Lizenzvermarktung.
3. Global Entertainment Production Holland BV
Die Zusammenarbeit mit dieser Firma wird in allen einschlägigen Beteiligungsangeboten der
VICTORY Medienfonds dargestellt, so dass sich hiervon jeder Interessent zum Zeitpunkt seiner Anlageentscheidung Kenntnis verschaffen konnte.
Soweit diese Firma als Lizenzvertriebsunternehmen agiert, erhält sie nicht mehr an
Lizenzvertriebsprovisionen als in den Beteiligungsangeboten genannt. Ein anderes Lizenzvertriebsunternehmen hätte ebenfalls Anspruch auf Lizenzvertriebsprovisionen erhalten.
Es bestehen keine persönliche Verflechtung der Geschäftsleitung der VICTORY Media Gruppe mit dieser Firma, insbesondere bestehen keine Beteiligungen an der Muttergesellschaft dieser Firma.
Forderungen der VICTORY Media Gruppe gegen diese Firma sind sowohl in den
Jahresabschlüssen als auch in den Wirtschaftsprüfungsberichten dargestellt. Forderungen dieser Firma gegen Dritte (z. B. TV-Sender) wurden bereits an die VICTORY Media Gruppe abgetreten.
Dies wurde auf Gesellschafterversammlungen im April 2005 mitgeteilt.
Verbindlichkeiten der VICTORY Media Gruppe gegen diese Firma ergeben sich auch aus
Produktionskostenüberschreitungen, welche vertraglich durch die VICTORY Media Gruppe als Hersteller der Medienproduktionen zu tragen sind. Auf der gemeinsamen außerordentlichen
Gesellschafterversammlung am 29.06.2006 erfolgten für jeden betroffenen VICTORY
Medienfonds entsprechende Ausführungen; hierauf wird verwiesen.
4. weitere Rückflüsse / Ausschüttungen an Teilhaber
In den Beteiligungsangeboten der VICTORY Medienfonds wird bewusst auf Darstellungen zu
Rückflüssen verzichtet, da der Erfolg jeder Medienproduktion nicht vorhersagbar ist
(Publikumsgeschmack). Soweit solche Darstellungen wegen der Anforderungen der
prospektprüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemacht werden mussten, wird auf deren
Unverbindlichkeit hingewiesen. An der Unvorhersagbarkeit des Erfolges von Medienproduktionen hat sich nichts geändert, so dass eine Aussage zu weiteren Rückflüssen an Teilhaber Spekulation ist.
5. steuerliche Anerkennung
Die VICTORY Medienfonds befinden sich derzeit für den Zeitraum 1997 - 2000 in
Betriebsprüfungen durch das hiesige Finanzamt. Insbesondere der Ort der Betriebsstätten der Produktionen, die Veranlassung der Produktionskosten, die Herstellereigenschaft und die
Gewinnerzielungsabsicht sind Betriebsprüfungsgegenstände. Strittig sind der Ort der Betriebsstätten und die Veranlassung der Produktionskosten. Mit der Vertretung der Interessen der VICTORY Media Gruppe gegenüber dem Finanzamt wurde eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei in München beauftragt. Auf Gesellschafterversammlungen in 2005 wurde hierüber berichtet.
   
  News 27.09.2006
  Ermittlungsverfahren gegen die VICTORY Media Gruppe
In der Presse wurde über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue und Steuerhinterziehung berichtet. Ein von der VICTORY Media Gruppe beauftragter Rechtsanwalt hat bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Nähere Informationen liegen derzeit nicht vor. Solange dieses Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können hierzu durch die VICTORY Media Gruppe keine Stellungnahmen gegeben werden.
  Global Entertainment Production Holland BV
Aufgrund der Abstimmungsergebnisse der gemeinsamen außerordentlichen Gesellschafterversammlungen am 29. Juni 2006 in Kaufbeuren wurden die Verträge mit der Global Entertainment Production Holland BV zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht wirksam. Derzeit wird versucht, in neue Verhandlungen einzutreten, insbesondere um langwierige und kostenintensive Rechtsstreite, die auch im Ausland zu führen wären, zu vermeiden. Durch die Global Entertainment Production Holland BV wurde grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft signalisiert.
  VICTORY Media AG
Herr Franz Landerer ist aus dem Vorstand ausgeschieden.
Die Aufsichtsräte Herr Ralf Plück und Herr Dirk Wolf sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

  VICTORY Film Production & Distribution GmbH
Herr Franz Landerer ist aus der Geschäftsführung ausgeschieden.

  News 13.06.2006
  Sollten Sie als VICTORY Teilhaber oder VICTORY Kapitalanlagevermittler noch kein persönliches Kennwort haben, können Sie dies schriftlich (Brief, FAX 08341/96118-30, E-Mail: info@victory-media.com ) anfordern.
 
News 15.02.2006
  Die steuerlichen Ergebnisse 2004 für alle VICTORY MultiMediaFonds wurden beim Finanzamt Kaufbeuren eingereicht. Aus Kostengründen werden steuerliche Ergebnisse nur nach schriftlicher Anforderung (z.B. per E Mail an info@victory-media.com oder per Fax an die Nummer 08341-96118-30) verschickt. Bitte beachten Sie, dass aus programmtechnischen Gründen keine Vormerkungen für zukünftige Geschäftsjahre angenommen werden.
  Die Sonderbetriebsausgaben senden Sie uns künftig bitte schriftlich gerne unter Verwendung des Formulars, das Ihnen nach Erstellung des Anlegerbereichs auf unserer Homepage
www.victory-media.com zur Verfügung stehen wird. Bis zur Fertigstellung des Anlegerbereichs kann das Formular auch per E Mail an info@victory-media.com oder per Fax an die Nummer
08341-96118-30 angefordert werden.